Diensthandy privat nutzen: Das sollten Sie beachten
Ihr Arbeitgeber stellt Ihnen ein Diensthandy, doch können Sie das Firmenhandy auch privat nutzen? Welche Regeln gelten für die private Nutzung des Diensthandys? Was ist erlaubt? Was muss zum Datenschutz beachtet werden und darf der Chef mein Firmenhandy kontrollieren? Hier alle Infos!
Das Smartphone ist aus unserem heutigen Leben nicht mehr wegzudenken. Sowohl im Berufsalltag als auch in unserem Privatleben ist das Handy zum treuen Begleiter geworden. Umso hilfreich ist es, wenn man in Beruf und Alltag nur ein Gerät benutzen kann. Viele Unternehmen stellen Ihren Mitarbeitern ein Diensthandy zur Verfügung, um den Arbeitsalltag zu erleichtern und die Terminkoordination und Erreichbarkeit jederzeit möglich zu machen. Doch darf ich dieses Firmenhandy auch privat nutzen? Welche Vorschriften gibt es bei einem Diensthandy für die private Nutzung? Ist Whatsapp erlaubt? Wird mein Firmenhandy vom Chef überwacht? Was muss ich rund um das Thema Datenschutz beachten? Viele Fragen – wir liefern Ihnen die Antworten!
Diensthandy private Nutzung: Was ist erlaubt?
Die wichtigste Voraussetzung für die private Nutzung des Diensthandys ist eine klare Absprache mit dem Arbeitgeber. Bevor Sie private Fotos machen, sich Instagram oder Facebook herunterladen oder Whatsapp-Chats mit Freunden starten, sollten Sie unbedingt immer die Sachlage mit Ihrem Chef besprechen.
Auf jedem Diensthandy befinden sich vertrauliche Firmeninformationen. Kontaktdaten, Termine, Projektunterlagen – all diese Dinge sind Bestandteil Ihres Arbeitsumfeldes und sollten eventuell nicht in die falschen Hände gelangen. Andersrum wollen Sie vermutlich auch nicht, dass ungewollte private Informationen von Ihnen im Büro die Runde machen. Damit beides nicht geschieht, müssen Sie die private Nutzung Ihres Firmenhandys in jedem Fall vorher abklären.
Gestattet ist die private Nutzung des Diensthandys also nur nach ausdrücklicher Erlaubnis des Chefs. Eine bloße Duldung des Arbeitgebers reicht nicht aus, um im Streitfall rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen.
Whatsapp, private Fotos und Videos oder gar Tinder sind nur erlaubt, wenn Sie die private Nutzung des Firmenhandys vorher abgesegnet haben. Ist dies der Fall, können aber alle Apps, gewünschten Funktionen und Möglichkeiten des Diensthandys auch im Privatleben vollständig ausgenutzt werden.
Datenschutz Firmenhandy: So funktioniert es!
Die private Nutzung Ihres Diensthandys ist erlaubt? Wunderbar! Doch was gilt es in Sachen Datenschutz zu beachten? Whatsapp oder andere Messenger greifen automatisch auf das Telefonbuch des Smartphones zu. In diesem befinden sich oft sensible Daten. Die Messenger-Dienste können sich dann nämlich sowohl an den privaten als auch an den dienstlichen Kontakten bedienen. In Bezug auf den Datenschutz kann dies zum Problem werden!
Um einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu vermeiden, sollte Sie auch in diesem Zusammenhang mit Ihrem Arbeitgeber sprechen und abklären, ob die Nutzung von privaten Messenger-Diensten ausdrücklich erlaubt ist. Das Problem mit dem Datenschutz ist derzeit nämlich noch eher ungeklärt und unterliegt einer Grauzone. Ein offener Umgang mit dem Chef ist daher die beste Strategie, um Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Firmenhandy kontrollieren: Was darf mein Chef?
Darf mein Chef das Firmenhandy kontrollieren, wenn ich es auch in privater Nutzung habe? Die Antwort hierauf: Ganz klar nein! Sobald die private Nutzung des Diensthandys genehmigt ist, hat Ihr Chef keine Rechte mehr auf eine Kontrolle des Firmenhandys. Ihre privaten Daten und Kontakte gehen Ihren Chef nichts an und daher ist die Einsicht in das Smartphone nicht mehr möglich.
Solange Ihr Diensthandy aber nur in geschäftlichem Gebrauch ist und als reines Firmenhandy fungiert, ist eine Kontrolle durch den Arbeitgeber durchaus machbar und rechtlich auch erlaubt. Er darf Ihre Telefonate mithören, Ihre E-Mails lesen und nachverfolgen und alle gespeicherten Daten einsehen. Es besteht aber keine Verpflichtung zur permanenten Erreichbarkeit, nur weil Sie ein Diensthandy haben. Nach Feierabend, am Wochenende oder außerhalb der Geschäftszeiten darf ein reines Diensthandy durchaus ausgeschaltet sein. Ihr Chef kann Ihr Diensthandy überwachen, aber Sie müssen nicht permanent für ihn erreichbar sein.
Bei einem Defekt, dem Verlust des Smartphones oder einem Diebstahl haftet in der Regel der Arbeitgeber. Ist Ihr Diensthandy kaputt, müssen Sie somit nicht für den Schaden aufkommen. Einzig bei grober Fahrlässigkeit können Sie zur Rechenschaft gezogen werden.
Das ist die greendevice Lösung:
Sollten Sie sich dazu entscheiden Ihr Firmengerät auch privat zu nutzen, bieten wir hier eine Lösung für Sie und Ihr Unternehmen an. Dank einer Containerverwaltung mit Hilfe eines MDM Systems ist es uns möglich, die privaten und geschäftlichen Inhalte auf Ihrem Device zu trennen. So können wir garantieren, dass alle sensiblen Firmendaten rechtlich geschützt und zentral verwaltet werden, während Ihre privaten Daten unberührt bleiben. Sollte das Gerät nach einem gewissen Zeitraum vollständig in den privaten Besitz übergehen, können wir den Container mit den Firmendaten löschen und Sie können Ihr Gerät sorgenfrei weiter nutzen.
Fazit: Das Diensthandy privat nutzen hat viele Vorteile
Grundsätzlich bringt es Ihnen viele Vorteile, wenn Sie Ihr Firmenhandy auch privat nutzen können. Sie haben nur noch ein Gerät im Gebrauch, eventuell sogar die Möglichkeit dank des Arbeitgebers in regelmäßigen Abständen ein neues Smartphone mit modernster Technik zu erhalten und Sie haben alle Daten und Informationen gesammelt und zusammen in Benutzung. Im Allgemeinen lässt sich also sagen, dass die private Nutzung eines Diensthandys durchaus viele Vorteile für einen Arbeitnehmer mit sich bringt.
Allerdings bleibt bei allem die Grundvoraussetzung, dass die private Nutzung des Diensthandys vom Arbeitgeber erlaubt wird und im Vorfeld ordentlich besprochen wurde.
Wir von greendevice helfen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber dabei, die mobile IT Ihres Unternehmens optimal aufzustellen. Wir versorgen Sie nicht nur mit den passenden Smartphones, sondern liefern Ihnen neben Diensthandy auch noch Laptop oder Tablet gleich mit dazu. Das Besondere daran: Mit greendevice ist Ihre mobile IT nicht nur bestmöglich aufgestellt, Sie sind auch Teil eines grünen Kreislaufs, unterstützen somit den Klimaschutz und sorgen für ein nachhaltiges digitales Leben für Sie und Ihre Firma.